Die Ermittlungen von Verkehrswert- / Marktwerten von Immobilien und Grundstücken
Privater Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Grundstücken
Die Beratung und ein Wertgutachten bilden hierbei die sachliche Grundlage zur realistischen Einschätzung eines angemessenen Kaufpreises oder zur Festsetzung eines Verkaufspreises. Zudem unterstützt das Wertgutachten die Klärung von Finanzierungsfragen.
Gerne beraten wir Sie hierbei auch zu den Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und erstellen bei Bedarf für wohnwirtschaftliche Objekte Energieausweise.
Scheidungen / Erbschaftsfälle / Finanzamt
Wertermittlungen tragen bei Ehescheidungen (z.B. Klärung von Zugewinnausgleichs-ansprüchen) oder in Erbschaftsfragen (Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen, Übertragung von Grundstücken usw.) dazu bei, einen gerechten Ausgleich unter den Beteiligten zu finden.
Weiterhin ist für einen Steuerpflichtigen ein Verkehrswertgutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts in Erbschaftsfragen gegenüber Finanzbehörden geeignet.
Renditebetrachtungen
Renditeüberlegungen, betriebswirtschaftliche Beratungen von Investoren und Bankinstituten, die Erstellung bzw. Prüfung von Bauträgerkalkulationen, Investorenrechnungen oder Markt- und Standortanalysen usw. sind Aufgaben-stellungen, die wir gerne für Sie übernehmen.
Bei Renditeimmobilien gilt es zudem zu klären, ob die geplante Investition die kalkulierte Rendite tatsächlich erwarten lässt.
Neben den klassischen Verfahren der Wertermittlung kommen zur Lösung dieser Aufgaben auch das Residualwertverfahren (Bauträgerverfahren) oder auch das DCF-Verfahren zur Anwendung.
Selbstverständlich wird die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung beachtet und die wertrelevanten Erkenntnisse in der Wertermittlung berücksichtigt.
Verkehrswertgutachten
§194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert den Verkehrswert wie folgt:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Verkehrswertgutachten ist die geeignete, rechtssichere Wertermittlung zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden oder bei Erbauseinandersetzungen und Ehescheidungen.
Beleihungswertermittlung
Die Beleihungswertermittlung erfolgt auf Grundlage der Beleihungswertanweisung des jeweiligen Kreditinstituts bzw. nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV).
Weitere Formen ...
Schiedsgutachten, Mietwertgutachten, Stellungnahmen zu bewertungsrelevanten Themen.
Welche Verfahren zur Verkehrs- (Markt-)wertermittlung kommen zur Anwendung?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nennt als klassische Verfahren
das Vergleichswertverfahren,
das Sachwertverfahren
und das Ertragswertverfahren (auch Umsatzpachtverfahren).
Auch weitere Verfahren können bei speziellen Fragestellungen eingesetzt werden, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen:
DCF (Discounted Cashflow)
Residualverfahren
und viele mehr ...