Diplom-Betriebswirt (FH)
Herbert Pielmeier

Hütweg 15
93142 Maxhütte-Haidhof
Tel.: 09471 / 950 988
Fax: 09471 / 950 989
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Zertifizierter Immobilien-
gutachter DIAZert (LF) /
Sachverständiger
für Wertermittlung von
bebauten und unbebauten
Grundstücken gemäß
DIN EN ISO/IEC 17024

Recognised European
Valuer (REV) TEGoVA

Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung (TÜV)

Gutachter für
Immobilien- und Grund-
stücksbewertung (IHK)

EnEVplus geprüft
(Sprengnetter Akademie)


in den Regionen

Regensburg
Schwandorf
Cham
Neumarkt
Kelheim
Straubing
Deggendorf
Regen
Weiden
Nürnberg
Amberg
Landshut
Ingolstadt
München
Freising
Erding
... oder gerne auch
überregional

Unser Leistungsangebot

Die Ermittlungen von Verkehrswert- / Marktwerten von Immobilien und Grundstücken

Privater Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Grundstücken

Die Beratung und ein Wertgutachten bilden hierbei die sachliche Grundlage zur realistischen Einschätzung eines angemessenen Kaufpreises oder zur Festsetzung eines Verkaufspreises. Zudem unterstützt das Wertgutachten die Klärung von Finanzierungsfragen.
Gerne beraten wir Sie hierbei auch zu den Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und erstellen bei Bedarf für wohnwirtschaftliche Objekte Energieausweise.

Scheidungen / Erbschaftsfälle / Finanzamt

Wertermittlungen tragen bei Ehescheidungen (z.B. Klärung von Zugewinnausgleichs-ansprüchen) oder in Erbschaftsfragen (Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen, Übertragung von Grundstücken usw.) dazu bei, einen gerechten Ausgleich unter den Beteiligten zu finden. Weiterhin ist für einen Steuerpflichtigen ein Verkehrswertgutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts in Erbschaftsfragen gegenüber Finanzbehörden geeignet.

Renditebetrachtungen

Renditeüberlegungen, betriebswirtschaftliche Beratungen von Investoren und Bankinstituten, die Erstellung bzw. Prüfung von Bauträgerkalkulationen, Investorenrechnungen oder Markt- und Standortanalysen usw. sind Aufgaben-stellungen, die wir gerne für Sie übernehmen.
Bei Renditeimmobilien gilt es zudem zu klären, ob die geplante Investition die kalkulierte Rendite tatsächlich erwarten lässt.
Neben den klassischen Verfahren der Wertermittlung kommen zur Lösung dieser Aufgaben auch das Residualwertverfahren (Bauträgerverfahren) oder auch das DCF-Verfahren zur Anwendung.

Selbstverständlich wird die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung beachtet und die wertrelevanten Erkenntnisse in der Wertermittlung berücksichtigt.

Verkehrswertgutachten

§194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert den Verkehrswert wie folgt:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Das Verkehrswertgutachten ist die geeignete, rechtssichere Wertermittlung zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden oder bei Erbauseinandersetzungen und Ehescheidungen.


Beleihungswertermittlung

Die Beleihungswertermittlung erfolgt auf Grundlage der Beleihungswertanweisung des jeweiligen Kreditinstituts bzw. nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV).

Weitere Formen ...

Schiedsgutachten, Mietwertgutachten, Stellungnahmen zu bewertungsrelevanten Themen.



Welche Verfahren zur Verkehrs- (Markt-)wertermittlung kommen zur Anwendung?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nennt als klassische Verfahren

das Vergleichswertverfahren,
das Sachwertverfahren
und das Ertragswertverfahren (auch Umsatzpachtverfahren).

Auch weitere Verfahren können bei speziellen Fragestellungen eingesetzt werden, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen:

DCF (Discounted Cashflow)
Residualverfahren
und viele mehr ...